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Das Viermächteabkommen

Bei dem Viermächteabkommen handelt es sich um ein Abkommen zwischen den vier alliierten Siegermächten USA, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und der Sowjetunion. Es diente der Festigung der rechtlichen Grundlagen im Kontext des einsetzenden „Tauwetters“ in den Ost-West-Beziehungen nach Stalins Tod. Im Viermächteabkommen wurden das Verhältnis West-Berlins zur damaligen Bundesrepublik Deutschland sowie dem Zugang zu West-Berlin festgelegt.

Das Viermächteabkommen wurde am 3. September 1971 in Berlin-Schöneberg unterzeichnet und trat mit Unterzeichnung des Viermächte-Schlussprotokolls am 3. Juni 1972 in Kraft.

Dem Viermächteabkommen waren intensive Verhandlungen zwischen den vier Siegermächten über die Frage der Fortsetzung des Viermächtestatus zumindest für West-Berlin vorausgegangen. Es bedeutete de fakto, das die Sowjetunion in eine Berlin-Regelung eingebunden werden musste. Ferner ging es um die Sicherung West-Berlins auf Dauer, um den reibungslosen Verkehr auf den Zugangswegen und weitere Erleichterungen für die West-Berliner.

Die UdSSR verpflichtete sich dazu, den zivilen Transitverkehrs von der Bundesrepublik Deutschland nach West-Berlin zu erleichtern, West-Deutschland erhielt ferner die Möglichkeit, die Beziehungen zur Bundesrepublik und West-Berlin zu intensivieren.
Weitere Inhalte des Viermächteabkommens waren Optimierungen der Kommunikations- und Reisemöglichkeiten und leichte Gebietskorrekturen.
Das Viermächteabkommen brachte der Berliner Bevölkerung wesentliche Fortschritte und leitete ein neues Kapitel in den deutsch-deutschen Beziehungen ein.

Tags
Vertrag West-Berlin Viermächteabkommen UdSSR



 



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